AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Veranstalter ("Kunde") und der Zur Turmstube GbR. Von der mietweisen Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachte weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag), Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Restaurants oder gastronomischen Leistungen.

1.2 Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen oder Vereinbarungen werden nur anerkannt, wenn vorher ausdrücklich und in Textform deren Gültigkeit zugestimmt wurde. Diese AGBs sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.

1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

2. Vertragsabschluss und -partner

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande.

2.2 Eine Buchungsbestätigung/Annahme des Antrags erfolgt bei Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen i.d.R. schriftlich durch das Hotel. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch das Hotel Zur Turmstube jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.

2.3 Bei Buchungsanfragen, die über die Homepage des Hotels Zur Turmstube erfolgen gilt für Vertragsschluss:

  •  Mit dem Ausfüllen der benötigten Daten und der Bestätigung des Buttons "abschicken" bietet der Gast dem Hotel Zur Turmstube den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages verbindlich an (Zimmerbuchung), bzw. bittet um weitere Auskunft zu Verfügbarkeiten etc. (Zimmeranfrage).
  • Erst durch anschließende Bestätigung durch Zur Turmstube wird das Angebot verbindlich angenommen, wobei das Hotel frei in der Entscheidung ist, das Angebot des Gastes anzunehmen oder nicht. Die reine Übermittlung des Vertragsangebotes seitens des Gastes durch Bestätigung des Buttons "abschicken" begründet noch keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages.

2.3 Bei Buchungen, die im Internet bei Drittanbietern (z.B. booking.com) erfolgen, gilt für Vertragsschluss:

  • Mit Bestätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" bietet der Gast dem Hotel Zur Turmstube den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung auf elektronischem Weg bestätigt.
  • Erst durch anschließende Bestätigung durch Zur Turmstube wird das Angebot verbindlich angenommen, wobei das Hotel frei in der Entscheidung ist, das Angebot des Gastes anzunehmen oder nicht. Die reine Übermittlung des Vertragsangebotes seitens des Gastes durch Bestätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet noch keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages.
  • Bei Buchungen in Echtzeit wird dem Gast nach Stellung seines Angebotes durch Bestätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" eine sofortige Darstellung der Buchungsbestätigung auf dem Bildschirm angezeigt. In diesem Fall ist die Buchung sofort verbindlich.

3. Preise und Leistungen

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen.

3.3 Die der Buchung zugrunde liegenden Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und aller Nebenkosten, insofern bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist.

4. Zahlung

4.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richten sich nach der zwischen dem Gast und dem Hotel Zur Turmstube getroffenen und in der Buchungsbestätigung bzw. dem vorhandenen Schriftverkehr vermerkten Vereinbarung. Ist keine gesonderte Vereinbarung getroffen worden, so ist der gesamte Buchungspreis an das Hotel spätestens bei Abreise zu zahlen.

4.2 Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

4.3 Das Hotel Zur Turmstube ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast/Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung - z.B. in Form einer Kreditkartengarantie - zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.4 In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, sowie eine Anhebung der vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.5 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt wird.

4.6 Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich.

5. Rücktritt/Kündigung ("Stornierung") des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels ("No Show")

5.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. Wenn dies nicht besteht, bleibt der Anspruch des Hotels gegenüber des Kunden erhalten. Etwaige gesonderte Rücktrittsrechte, welche des Hotel dem Kunden gewährt, bleiben von diesen Regelungen unberührt.

5.2 Zur Turmstube hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Sollte eine anderweitige Belegung im gebuchten Zeitraum möglich sein, wird das Hotel auf Ansprüche gegenüber des Kunden verzichten.

5.3 Bei einer Reservierung von bis zu 3 Zimmern ist eine kostenfreie Stornierung oder Buchungsänderung bis 17 Uhr, 3 Tage vor Anreise kostenfrei möglich. Bei späterer Stornierung oder Buchungsänderung werden 90% des vereinbarten Zimmerpreises abzgl. Frühstück berechnet.

Bei einer Reservierung von 4 Zimmern und mehr ...

  • bis 4 Wochen vor Anreise ist eine Stornierung/Buchungsänderung kostenfrei möglich.
  • bis 2 Wochen vor Anreise berechnen wir 50% des vereinbarten Zimmerpreises abzgl. Frühstück.
  • bis 7 Tage vor Anreise berechnen wir 90% des vereinbarten Zimmerpreises.

Bei nichtanreisenden Gästen ohne Benachrichtigung des Hotels ("No Show") berechnen wir 100% des vereinbarten Zimmerpreises.

Liegen uns keine oder unvollständige Angaben des Übernachtungsgastes vor, so berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No-Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners.

5.4 Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5.5 Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

6. Rücktritt des Hotels

6.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

6.2 Wird eine gemäß Ziffer 4.3 und/oder 4.4 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls ...

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden (z.B. die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck.)
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswiedrig ist.
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.3 vorliegt.

6.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, kann das Hotel diesen pauschalieren.

7. Zimmerbereitstellung, An- und Abreise

7.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 13:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, insofern dies nicht gesondert und nachweislich mit dem Hotel vereinbart wurde.

7.3 Eine persönliche Anreise ist Mittwoch, Donnerstag, Samstag, Sonntag von 13:00 - 17:00 Uhr sowie Freitag von 13:00 bis 22:00 Uhr möglich.

7.4 Für eine Anreise außerhalb der in Ziffer 7.3 genannten Öffnungszeiten ist eine unabhängige Anreise per KeyBoy (Schlüsselkasten) möglich. Hierzu ist es an beiden Vertragsparteien, die Anreisebedingungen abzusprechen und eine 4-stellige Nummer zu vereinbaren, durch welche eine unabhängige Anreise per KeyBoy ermöglicht wird. 

7.5 Der Gast ist verpflichtet, im Falle einer verspäteten Anreise, dies dem Hotel rechtzeitig (bis 17 Uhr) mitzuteilen, insofern hierdurch eine Verschiebung der Anreise zu Zeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Ziffer 7.3 stattfindet. Ebenso ist der Gast verpflichtet, dem Hotel mitzuteilen, sollte eine Unterkunft bei mehrtägiger Buchung erst an einem Folgetag erfolgen. 

7.6 Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, ist das Hotel Zur Turmstube berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten entsprechende Bestimmungen aus Ziffer 5. sowie entsprechende Unterziffern. 

7.7 Sollte die Anreisezeit seitens des Gastes nicht kalkulierbar sein, steht dieser in der Verpflichtung, eine entsprechende unabhängige Anreise per KeyBoy mit dem Hotel zu vereinbaren.

7.8 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (gemäß Tagespreis) in Rechnung stellen, ab 14:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

8. Pflichten des Gastes

8.1 Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung, die ihm bekanntgegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

8.2 Der Gast ist verpflichtet, das Hotel Zur Turmstube auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an das Hotel ganz oder teilweise entfallen.

8.3 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Hotel Zur Turmstube vorher im Rahmen einer Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Hotel verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Hotel erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist, sowie eine Fortsetzung des Aufenthaltes objektiv unzumutbar ist.

8.4 Die Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer diesbezüglichen Vereinbarung möglich. Der Gast ist bei Angaben über Größe und Art des Tieres zu wahrheitsgemäßer Aussage verpflichtet. Die Mitnahme von Haustieren kann Sonderkosten verursachen. Die unwahrheitsgemäße Angabe von Informationen über Art und Größe des Tieres kann das Hotel Zur Turmstube dazu berechtigen, eine außerordentliche Kündigung des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. 

8.5 Das Hotel Zur Turmstube kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast oder seine Mitreisenden ungeachtet einer Abmahnung den Betrieb, andere Gäste, bzw. die Durchführung des Aufenthaltes nachhaltig stört oder wenn der Gast oder seine Mitreisenden sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wird in einem solchen Rahmen der Vertrag von Seiten des Hotels gekündigt, so gelten entsprechende Bestimmungen aus Ziffer 5, sowie entsprechenden Unterziffern.

9. Mitgebrachte Speisen und Getränke

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt, insofern nichts anderes mit dem Hotel vereinbart wurde.  

10. Haftung des Hotels

10.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grab fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bzw. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in Ziffer 10 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.  

10.2 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe vorstehender Ziffer 10.1.

10.3 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 10.1.

10.4 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 10.1.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. 

11.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Hotel Zur Turmstube und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

11.3 Der Gast kann Zur Turmstube nur an dessen Sitz verklagen.

11.4 Für Klagen vom Hotel Zur Turmstube gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz vom Hotel Zur Turmstube vereinbart.

11.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.